Preise für das Dolmetschen

Transparente Kostenstruktur – fair kalkuliert, professionell umgesetzt
Die Kosten für Dolmetschdienste hängen vom jeweiligen Fachgebiet, dem zeitlichen Umfang, dem Einsatzort sowie von technischen und organisatorischen Anforderungen ab. Nachfolgend finden Sie unverbindliche Richtwerte für meine Leistungen als beeidigter Dolmetscher Koreanisch–Deutsch:
Übersicht der Dolmetschhonorare
1. Grundhonorar
Stundensatz
93 € / Stunde (zzgl. MwSt., zzgl. Fahrtkosten) – Geeignet für Behördentermine, Interviews, Online-Meetings
Halbtageshonorar (max. 4 Std.)
372 € (zzgl. MwSt., zzgl. Fahrtkosten) – Firmenbesuche, kurze Besprechungen, technische Beratung
Tageshonorar (max. 8 Std.)
744 € (zzgl. MwSt., zzgl. Fahrtkosten) – Technische Prüfungen, internationale Seminare, Schulungen
2. Reisekosten & Spesen
Fahrtkosten
Nach JVEG §5 – 0,42 € pro km
Spesenabrechnung
Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten nach tatsächlichem Aufwand – Vorab transparente Information
Auswärtseinsätze
Offizielle Richtlinien für Hin- und Rückfahrt sowie Unterkunftskosten (Bahn, Pkw, Hotel etc.)
3. MwSt. & Preisangaben
Gesetzliche Grundlage
Nach JVEG/KostBRÄG 2025 – Preise exkl. Mehrwertsteuer
MwSt.-Befreiung
Für öffentliche Einrichtungen & Firmenaufträge gemäß UStG §19 – Keine MwSt.-Berechnung
4. Langfristige Verträge
Für Institutionen/Firmen
Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, internationale Organisationen – Maßgeschneiderte Langzeitverträge bei regelmäßigem Bedarf
Vorteile von Vertragsdolmetschen
Stabilität bei Budgetplanung + feste Terminzusagen + Kontinuität in der Fachkompetenz

1. Vergütung
Stundensatz: ab 93 € (zzgl. Reisekosten, aber ohne MwSt.)
Ideal für kurze Einsätze, z. B. bei Terminen mit Behörden, Interviews oder Online-Meetings.
Halber Tag (bis 4 Std.): ab 372 € (zzgl. Reisekosten, aber ohne MwSt.)
- Für kürzere Veranstaltungen, Betriebsbesichtigungen oder Einzelgespräche.
Ganzer Tag (bis 8 Std.): ab 744 € (zzgl. Reisekosten, aber ohne MwSt.)
Für ganztägige Konferenzen, technische Audits, Schulungen oder mehrsprachige Veranstaltungen.
2. Anfahrtskosten & Reisekosten

Fahrkosten bei Gerichten, Behörden oder Notaren gemäß JVEG § 5: 0,42 € pro gefahrenem Kilometer
Die Reisekosten (Fahrtkosten, ggf. Übernachtung) bei auswärtigen Dolmetschereinsätzen: Die Reisekosten für Dolmetscherleistungen – einschließlich Fahrtkosten, eventueller Übernachtung und Verpflegung – richten sich nach dem Einsatzort und werden vorab transparent kalkuliert.
Für Dolmetschaufträge außerhalb der Region erfolgt die Abrechnung der An- und Abreise gemäß den üblichen Reisekostensätzen (z. B. Bahn, PKW, Hotelübernachtung).
3. Hinweis zur Preisangabe und zur Umsatzsteuer

Ab dem 1. Juni 2025 gelten neue Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), die durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) angepasst wurden.
Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders gekennzeichnet.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, wenn die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet.
Davon profitieren insbesondere öffentliche Auftraggeber und kleine Unternehmen durch eine Nettoabrechnung.
4. Rahmenverträge für Firmen und Institutionen

Bei regelmäßigem Bedarf – etwa durch Behörden, Unternehmen, Agenturen oder internationale Organisationen – biete ich maßgeschneiderte Rahmenvereinbarungen mit individuellen Konditionen und langfristiger Planungssicherheit.