Preise für das Dolmetschen

Transparente Kostenstruktur – fair kalkuliert, professionell umgesetzt

Die Kosten für Dolmetschdienste hängen vom jeweiligen Fachgebiet, dem zeitlichen Umfang, dem Einsatzort sowie von technischen und organisatorischen Anforderungen ab. Nachfolgend finden Sie unverbindliche Richtwerte für meine Leistungen als beeidigter Dolmetscher Koreanisch–Deutsch:

Übersicht der Dolmetschhonorare

1. Grundhonorar

Stundensatz

93 € / Stunde (zzgl. MwSt., zzgl. Fahrtkosten) – Geeignet für Behördentermine, Interviews, Online-Meetings

Halbtageshonorar (max. 4 Std.)

372 € (zzgl. MwSt., zzgl. Fahrtkosten) – Firmenbesuche, kurze Besprechungen, technische Beratung

Tageshonorar (max. 8 Std.)

744 € (zzgl. MwSt., zzgl. Fahrtkosten) – Technische Prüfungen, internationale Seminare, Schulungen

2. Reisekosten & Spesen

Fahrtkosten

Nach JVEG §5 – 0,42 € pro km

Spesenabrechnung

Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten nach tatsächlichem Aufwand – Vorab transparente Information

Auswärtseinsätze

Offizielle Richtlinien für Hin- und Rückfahrt sowie Unterkunftskosten (Bahn, Pkw, Hotel etc.)

3. MwSt. & Preisangaben

Gesetzliche Grundlage

Nach JVEG/KostBRÄG 2025 – Preise exkl. Mehrwertsteuer

MwSt.-Befreiung

Für öffentliche Einrichtungen & Firmenaufträge gemäß UStG §19 – Keine MwSt.-Berechnung

4. Langfristige Verträge

Für Institutionen/Firmen

Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, internationale Organisationen – Maßgeschneiderte Langzeitverträge bei regelmäßigem Bedarf

Vorteile von Vertragsdolmetschen

Stabilität bei Budgetplanung + feste Terminzusagen + Kontinuität in der Fachkompetenz

Vergütung

1. Vergütung

  • Stundensatz: ab 93 € (zzgl. Reisekosten, aber ohne MwSt.)

    • Ideal für kurze Einsätze, z. B. bei Terminen mit Behörden, Interviews oder Online-Meetings.

  • Halber Tag (bis 4 Std.): ab 372 € (zzgl. Reisekosten, aber ohne MwSt.)

    •  Für kürzere Veranstaltungen, Betriebsbesichtigungen oder Einzelgespräche.
  • Ganzer Tag (bis 8 Std.): ab 744 € (zzgl. Reisekosten, aber ohne MwSt.)

    • Für ganztägige Konferenzen, technische Audits, Schulungen oder mehrsprachige Veranstaltungen.

2. Anfahrtskosten & Reisekosten

Anfahrtskosten & Reisekosten
  • Fahrkosten bei Gerichten, Behörden oder Notaren gemäß JVEG § 5: 0,42 € pro gefahrenem Kilometer

  • Die Reisekosten (Fahrtkosten, ggf. Übernachtung) bei auswärtigen Dolmetschereinsätzen: Die Reisekosten für Dolmetscherleistungen – einschließlich Fahrtkosten, eventueller Übernachtung und Verpflegung – richten sich nach dem Einsatzort und werden vorab transparent kalkuliert.

  • Für Dolmetschaufträge außerhalb der Region erfolgt die Abrechnung der An- und Abreise gemäß den üblichen Reisekostensätzen (z. B. Bahn, PKW, Hotelübernachtung).

3. Hinweis zur Preisangabe und zur Umsatzsteuer

Hinweis zur Preisangabe und zur Umsatzsteuer

Ab dem 1. Juni 2025 gelten neue Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), die durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) angepasst wurden.

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders gekennzeichnet.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, wenn die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet.

Davon profitieren insbesondere öffentliche Auftraggeber und kleine Unternehmen durch eine Nettoabrechnung.

4. Rahmenverträge für Firmen und Institutionen

Rahmenverträge für Firmen und Institutionen

Bei regelmäßigem Bedarf – etwa durch Behörden, Unternehmen, Agenturen oder internationale Organisationen – biete ich maßgeschneiderte Rahmenvereinbarungen mit individuellen Konditionen und langfristiger Planungssicherheit.